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Verfasst von: Michael am 25.12.2016 20:38
 


THEMA:  CAD Software Abschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lt. meiner Buchhaltung und Steuerberatung sind unsere berufsspezifischen Softwareprogramme nicht abbschreibbar!  Wir sind ein Architekturbüro/Baumeisterbüro,  CAD-Software (Nemetschek Allplan) zum Erstellen von Bauplänen;   Heuer im Sommer in 2 neue Lizenzen investiert, pro Lizenz 6.300.- ergibt somit 12.600.- netto;  Servicevertrag pro Lizenz im Jahr weiterer 1200.-,  100.-/Monat;   

Es kann doch nicht sein das eine derartig hohe Ausgabe, auch wenn es immaterielles Wirtschaftsgut is nicht über 3 Jahre abgeschrieben werden oder liege ich das falsch?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Info.

Mit freundlichen Grüßen

M.P.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.12.2016 16:55
 


THEMA:  CAD Software Abschreibung

Ihr Steuerberater verwechselt das vermutlich mit selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftgütern.

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