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Verfasst von: Noe am 24.12.2016 08:47
 


THEMA:  Kreditzinsen und Afa von fremdkapitalfinanziertem Büro verbuchen

Hallo,

im Voraus Entschuldigung für das ganz und gar nicht weihnachtliche Thema, aber mit dem Jahresende steht die (verspätete) Steuererklärung an. Ich bin ein EPU und nutze eine kreditfinanzierte Wohnung als Büro. Die Betriebskosten kann ich ganz normal als Raumkosten verbuchen, aber wie funktioniert das mit den Kreditzinsen und eventuell der Afa? Kann es auch ein Problem geben, wenn ich das Büro in Zukunft wieder privat nutzen würde. Muss ich dann die abgeschriebene Afa wieder zurückzahlen? Einen Vertrag zwischen mir und mir kann ich ja nicht machen, um mir meine Wohnung zu vermieten?

 

Dank im Voraus und schöne, buchhaltungssorgenfreie Feiertage

 

Noe

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.12.2016 16:48
 


THEMA:  Kreditzinsen und Afa von fremdkapitalfinanziertem Büro verbuchen

Das sind nicht ganz einfache Fragen. Dafür empfehle ich Ihnen einen Steurberater zu konsultieren!

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: noe am 29.12.2016 07:46
 


THEMA:  Kreditzinsen und Afa von fremdkapitalfinanziertem Büro verbuchen

Danke Frau Mag. Weiß für die Antwort. Mittlerweile habe ich mir die Kriterien für ein Arbeitszimmer innner- und außerhalb des Wohnungsverbands angesehen, da können ja BK, AfA und Finanzierungsaufwand ganz normal abgeschrieben werden. Bezüglich der Notwendigkeit gibt es bei einer hauptberuflichen Tätigkeit als Freiberufler ja keine Zweifel. 

Was passiert, wenn das Arbeitszimmer irgendwann wieder anders genutzt wird, steht da natürlich nicht. Warum soll es für mich als EPU schwieriger sein ein Arbeitszimmer abzuschreiben als für einen Lehrer, der abends Hefte korrigiert?

Gutes Neues

 

Noe

Verfasst von: noe am 29.12.2016 07:46
 


THEMA:  Kreditzinsen und Afa von fremdkapitalfinanziertem Büro verbuchen

Danke Frau Mag. Weiß für die Antwort. Mittlerweile habe ich mir die Kriterien für ein Arbeitszimmer innner- und außerhalb des Wohnungsverbands angesehen, da können ja BK, AfA und Finanzierungsaufwand ganz normal abgeschrieben werden. Bezüglich der Notwendigkeit gibt es bei einer hauptberuflichen Tätigkeit als Freiberufler ja keine Zweifel. 

Was passiert, wenn das Arbeitszimmer irgendwann wieder anders genutzt wird, steht da natürlich nicht. Warum soll es für mich als EPU schwieriger sein ein Arbeitszimmer abzuschreiben als für einen Lehrer, der abends Hefte korrigiert?

Gutes Neues

 

Noe

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