Guten Tag!
Ich bin kurz davor, dass ich mich mit 1.1.2017 nebenberuflich selbstständig mache und stehe nun vor einigen Fragen, vor allem zum Thema Steuern.
Zunächst einmal möchte ich ein Einzelunternehmen anmelden mit weniger als 30.000€ Umsatz, was also bedeutet das ich meine Honorarnoten umsatzsteuerfrei ausstellen darf.
Das bringt mich schon zu meiner ersten Frage. Muss ich das auf meiner Honorarnote kennzeichnen, dass ich umsatzsteuerbefreit bin, wenn ja wie?
Weiters weiß ich noch nicht genau wie viel Gewinn ich im Kalenderjahr erzielen werde, was mich aber brennend interessieren würde, vor allem weil man ja aus der Pflichtversicherung ausgenommen wird unter einem gewissen Betrag.
Nun weiß ich ja mein Gehalt aus unselbstständiger Arbeit und kann ungefähr prognostizieren welchen Umsatz ich erreichen werde. Da ich bis jetzt noch kein Musterbeispiel gefunden habe zur Gewinnermittlung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit möchte ich nun hinterfragen ob meine folgende Berechnung richtig ist:
Ich gehe von einem Bruttojahresgehalt von 32.000€ aus unselbstständiger Arbeit aus und einem Umsatz aus selbsständiger Arbeit von 15.000€.
Der erste Schritt ist vom Bruttojahresgehalt das 13. und 14. sowie die Sozialversicherung abzuziehen. Somit würde ich auf ca. 21.675€ kommen.
Zu diesem Betrag zählt man nun den Umsatz aus selbsständiger Arbeit, ergibt die gesamten Einnahmen aus dem Kalenderjahr. Also ca. 36.675€.
Von diesem Betrag zieht man nun die Sozialversicherung für Unternehmer ab (2.173€) und die gesamten Ausgaben (Unternehmerlohn, KFZ, Telefon, Internet ca. 31.200€) aus dem Kalenderjahr.
Das bringt mich auch schon zu meinen nächsten Fragen. Wie setze ich den Unternehmerlohn fest bzw. wie kommunizere ich das dem Finanzamt? Ausserdem darf ich mein Auto und die dazugehörigen Ausgaben, sowie Handy und Internet auch als Ausgaben anrechnen? Benötige ich für mein Unternehmen ein eigenes Bankkonto? Oder wie wird das sonst mit den privaten Ausgaben und Geldabhebungen gehandhabt?
Weiter im Text gehe ich also davon aus dass ich von meinen Einnahmen nun 33.373€ abziehe, ergibt einen vorläufigen Gewinn von 3.302€.
Da der Gewinn geringer als 11.000 ist, muss ich keine Einkommenssteuer abziehen, sondern nur die Lohnsteuer aus unselbstständiger Arbeit (3.033€), ergibt einen Gewinn von 269€. Weiters kann ich mich von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen weil ich unter dem Grenzbetrag liege.
Ich bitte um Aufklärung, falls ich etwas missverstanden habe, und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Walt
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