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Verfasst von: Martin am 01.12.2016 13:00
 


THEMA:  Registrierkassapflicht

Hallo an Euch, ich habe etwas nicht verstanden:  besteht absolute Pflicht für alle Barumsätze in Geschäftsräumlichkeiten oder erst ab € 7.500,00 Bareinnahmen..mansche schreiben absolut, manche ab € 7.500,00 in geschlossenen Räumlichkeiten....danke euch für die Hilfe

Verfasst von: Reinhold Auer am 01.12.2016 14:55
 


THEMA:  Registrierkassapflicht

Wenn der Jahresumatz mehr als 15.000,00 ist und davon mehr als 7.500,00 in Bar, dann besteht Registrierkassenpflicht.

(Ausnahmen - zB kalte Hände Regelung = Umsätze im Freien)

 

www.geyer.at

Verfasst von: Roland am 21.12.2016 11:30
 


THEMA:  Registrierkassapflicht

Ich gehe davon aus, dass bei 50.000 Umsatz, davon ca. 1.000 bis 2.000 in Bar KEINE Registrierkassenpflicht besteht. So handhabe ich das jedenfalls...

Verfasst von: Karl Hoveng am 22.11.2017 15:18
 


THEMA:  Registrierkassapflicht

Ja das ist so richtig Roland, dann fällst du nicht unter die Registrierkassenpflicht.

Was jedoch seit 2017 auch zu beachten ist, ist das Thema RKSV. Hab dazu auf Google eine Seite zur Registrierkassenpflicht gefunden, die das Thema behandelt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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