Die Hochrechnung dient nur zur Ermittlung des Einkommens, es soll jemand, der z.B. 3 Monate arbeitslos war und 9 Monate gearbeitet hat nicht die einbehaltene Lohnsteuer zurückerhalten.
Bei der SVA errechnet sich die endgültige Beitragsgrundlage wie folgt:
Einnahmen
minus Ausgaben (inkl. bezahlter SVA-Beiträge)
minus Gewinnfreibetrag von 13%
plus vorläufig vorgeschriebener Kranken- und Pensionsversicherung
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Halik www.stb-halik.at |