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Verfasst von: C.M. am 28.11.2016 07:28
 


THEMA:  GSVG bei steuerlicher Hochrechnung und Gewinnfreibetrag

Guten Morgen!

Wenn das FA hochrechnet weil selbstständiges Einkommen und Transferleistungen bezogen wurden, nimmt dann die GSVG als Beitragsgrundlage dennoch das tatsächliche Einkommen oder auch den hochgerechneten fiktiven Betrag als Bemessungsgrundlage? Wohl den tatsächlichen Betrag lt. ESt.-Bescheid oder?

Und an welchem Punkt ziehe ich den Gewinnfreibetrag ab? Vor oder nach der Hochrechnung?

Und wie mache ich das mit der GSVG (Gewinnfreibetrag mindert ja auch diese Bemessungsgrundlage) einfach die 13% von der tatsächlichen Grundlage abziehen? (so als Richtwert - ich möchte nämlich der SVA noch etwas überweisen, da Neugründer und nicht alles erst im 4. Jahr fällig sein soll).

Vielen Dank.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 08.12.2016 12:38
 


THEMA:  GSVG bei steuerlicher Hochrechnung und Gewinnfreibetrag

Die Hochrechnung dient nur zur Ermittlung des Einkommens, es soll jemand, der z.B. 3 Monate arbeitslos war und 9 Monate gearbeitet hat nicht die einbehaltene Lohnsteuer zurückerhalten. 

Bei der SVA errechnet sich die endgültige Beitragsgrundlage wie folgt:

Einnahmen

minus Ausgaben (inkl. bezahlter SVA-Beiträge)

minus Gewinnfreibetrag von 13%

plus vorläufig vorgeschriebener Kranken- und Pensionsversicherung 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Halik   www.stb-halik.at

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