Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter Nemec am 22.11.2016 15:57
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Hallo,

Ich habe ein Wertpapierdepot im Ausland und muss daher auch als Privatperson eine Einkommenssteuererklärung inkl. Formular E1kv abgeben.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich für die Einkünfte meiner Wertpapiere in jedem Fall unabhängig von meinem regulären Einkommen fix 27.5 % Steuern zahlen. (Außer wenn ich kein Einkommen habe und meine Wertpapier-Einkünfte nicht viel mehr als 11.000 EUR ausmachen, dann würde ich wohl die Regelbesteuerungsoption nutzen und somit auch für meine Wertpapier-Einkünfte praktisch gar keine Steuern zahlen müssen.)
Können Sie mir das bestätigen?

Falls ja, wäre meine Frage: Verhält es sich genauso, wenn ich ein Gewerbe habe oder wären meine Wertpapier-Einkünfte dann automatisch das Einkommen meines Einzelunternehmens und ich müsste diese Einkünfte immer direkt per Einkommenssteuertarif versteuern?
(Mein Gewerbe hätte übrigens nichts mit dem Wertpapier-Depot zu tun, es wäre in der Sparte IT-Dienstleistung tätig)

Vielen Dank im Voraus für die Auskunft.

LG,
PN

Verfasst von: Simon B am 22.11.2016 16:23
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Ja unter der 11.000 Grenze können sie sich die Kest zurückholen, weil sie dann keine Steuern zahlen. Ihre anderen Einkünfte z.b. aus Gewerebetrieb zählen aber auch dazu. Deshalb glaube ich nicht - dass sie da darunter liegen werden.

 

 

Verfasst von: Peter Nemec am 22.11.2016 16:51
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Vielen Dank!
Was ich mich jetzt noch Frage: Kann ich als Einzelunternehmer meine Wertpapier-Einkünfte immer noch regulär mit 27.5 % versteuern, oder MUSS ich meine Wertpapier-Einkünfte ebenfalls zum Einkommen meines Unternehmens dazurechnen und somit auch per Einkommenssteuertarif versteuern?

Verfasst von: Simon B am 23.11.2016 12:59
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Die Wertpapiere werden auch im Einzelunternehmen mit dem Sondersteueratz besteuert. Sie haben aber auch da wieder die Wahl alles der Regelbesteuerung zu unterwerfen.

Sie müssen sich entscheiden, ob sie die Wertpapiere im Betrieb führen oder im Privatvermögen. Ich würde ihnen raten die Wertpapiere im Betrieb zu halten.

Man darf im Falle eines Verkaufs keine Werbungskosten -  die im zusammenhang mit der Transaktion stehen ansetzen. Im Privatvermögen kommt aber noch dazu, dass die Anschaffungsnebenkosten nicht angesetzt werden dürfen. Wertpapiere im Privatvermögen ist das schlechteste was man haben kann.

 

Verfasst von: Peter Nemec am 24.11.2016 11:42
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Aber nur weil man im Betrieb die Transaktionskosten von den Wertpapier-Verkäufen absetzen darf, würde ich jetzt nicht sofort behaupten, dass Wertpapiere im Privatvermögen das schlechteste sind, was man haben kann. Wenn mein Einkommen höher als 18.000 € ist, würde ich bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption einen Grenzsteuersatz von mindestens 35 % zahlen müssen, da wäre es doch wohl besser, die Wertpapiere doch lieber im Privatvermögen zu belassen und den Sondersteuersatz von nur 27.5 % zu zahlen.
Oder übersehe ich hier etwas?

Vielen Dank jedenfalls!

Verfasst von: Simon B am 25.11.2016 11:53
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Auch im Betriebsvermögen werden die WP mit dem Sondersteuersatz 27,5% besteuert.

Verfasst von: Peter Nemec am 25.11.2016 16:23
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Vielen Dank, das wusste ich nicht.
Gibt es abgesehen von den absetzbaren Transaktionskosten der Verkäufe denn noch andere Vorteile, die für ein Depot im Betriebsvermögen sprechen?
Ich habe das Gewerbe nämlich noch nicht gegründet, insofern müsste ich für das Gewerbe dann wohl extra ein eigenes Depot eröffnen. (Es sei denn, man kann in der Steuererklärung jedes Jahr entscheiden, ob es sich beim Depot um Privat- oder Betriebsvermögen handelt, aber das bezweifle ich stark..)

Verfasst von: Simon B am 26.11.2016 14:11
 


THEMA:  KGSt sowohl als Privatperson als auch als Einzelunternehmer von Einkommen getrennt?

Nein kann man nicht jedes Jahr. Sie können es aber nachträglich vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen einlegen. Ein anderer Vorteil ist vielleicht ein Verlustvortrag, den es im Privatvermögen nicht gibt. Aber es gibt da auch Einschränkungen. Das müssten sie sich genauer anschauen. Es ist immer besser etwas im Betrieb zu haben. Wenn es jemand stiehlt oder etwas kaputt wird kann man es abschreiben.

lg

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.172.220 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.