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Verfasst von: Andreas Spitz am 22.11.2016 13:20
 


THEMA:  Selbsterhaltstipendium

Hallo meine Damen und Herren,

 

ich habe 2015 das selbsterhalterstipendium bekommen. Muss ich das in der Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben, oder weißt das Finanzamt automatisch Bescheid? Ich finde in den Daten von Finanz-online keine Info darüber.

Verfasst von: Stephanie am 24.11.2016 14:00
 


THEMA:  Selbsterhalterstipendium

Das Stipendium ist steuerfrei und in der Veranlagung nicht anzuführen. Der Steuerbescheid wird der Studienbeihilfenbehörde vom Finanzamt automatisch übermittelt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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