Hallo,
Ich habe gestern Problem bei der Abgabe der UVA gehabt bzgl. der Unterscheidung Reverse Charge und Innergemeinschaftlicher Erwerb.
1. Domainskauf & Emailkonten aus deutschland - Reverse Charge da Dienstleistung
2. Ledereinkauf in Deutschland - IG da Ware
3. Ich habe ein Ungarn bei einem Betrieb Prototypen eingekauft, die haben CNC gefräst und eloxiert usw. - meiner Auffassung nach ist das eine Dienstleistung und somit ein Reverse Charge oder habe ich das flasch verstanden? - auf der Rechnung steht auch Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.
- Ich habe alles eingegeben in FinanzOnline, KZ057 die Steuerschuld und KZ066 die Vorsteuer daraus bzgl RC, aber warum wurde mir genau dieser Vorsteuerbetrag als Zahllast angezeigt? Ich dachte durch die Vorsteuer muss ich nichts bezahlen?
- Wenn ich das nun (vielleicht - ich hoffe ihr könnt meine beiden obigen Fragen beantworten) falsch eingegeben und dem Finanzamt überwiesen habe, wie berichtige ich das wieder?
Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank!
|