Das ist eine sehr philosophische Frage:
Meiner Meinung ist die Frage, was sie jetzt genau mit diesen Warenmuster machen? Entsorgen?
Ich hatte schon mehrmals den Fall, dass Firmen Prototypen bilanzieren im Anlagevermögen. Der Grund ist aber der, dass diese Prototypen immer wieder hergenommen werden um ein Anlagengut herzustellen bzw. auch im Nachhinein noch einen Nutzen haben. Wenn sie die Warenmuster aber wegwerfen oder nicht mehr benutzen, scheitert es schon an der Definition vom Anlagevermögen gemäß §198 (2) "Anlagevermögen sind Gegenstände die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen".
Wenn Sie die Warenmuster als Vorrat buchen - müssen Sie sie zum 31.12 bewerten und da sie keinen Wert mehr haben abschreiben. Je nach Wesentlichkeit dieser Abschreibung hätten Sie dann den Aufwand im Materialaufwand oder beim Posten Abschreibungen.
Mir persönlich würde der Ausweis unter den Posten Materialaufwand nicht gefallen, da Sie für diese Aufwendungen auch keinen Umsatz haben. Am besten würde mir der Ausweis unter SBA gefallen, weil dadurch Materialaufwand nicht verzerrt wird. Sie haben eigentlich auch keine Waren gekauft, sondern wollten schauen, wie der Lieferant produziert.
Nach ihrer Beschreibung ist es kein Anlagevermögen, Umlaufvermögen oder direkt in den Aufwand bleibt somit nur ein Ausweithema der den Gewinn nicht verändert. Es sollte jedenfalls so sein, dass ein Bilanzleser versteht was passiert ist, gegebenfalls Angaben im Anhang.
LG
Simon
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