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Verfasst von: Andreas am 02.11.2016 12:53
 


THEMA:  Einkauf Warenmuster

Liebe Steuerberater!

Da ich zu folgendem Thema schon so viele unterschiedliche Meinungen gehört habe, hoffe ich, dass ich hier eine defintive Antwort bekomme.

Wir bauen gerade einen Handelsbetrieb auf und haben von potenziellen (chinesischen) Lieferanten Warenmuster (zB eine Trinkflasche) erhalten (Warenwert 10€, Transport 50€ = 60€).

Diese Warenmuster dienen lediglich der Kontrolle, ob der Lieferant auch eine vernünftige Qualität produziert und sind nicht für den Verkauf gedacht (bzw. können garnicht verkauft werden, da nicht wirklich verpackt usw.).

Als was sind diese Muster in der Buchhaltung einer GmbH zu erfassen?

  • Anlagevermögen (abnutzbar/nicht abnutzbar/GWG?)?
  • Umlaufvermögen (Vorräte)?
  • Sofortiger Aufwand?

Unseres Erachtens müsste man hier voll in den Aufwand buchen können, da diese Gegenstände ja letztlich komplett wertlos sind, oder? So einen Vorrat würde ich ja zB auch auf 0,00 abschreiben, wenn ich ihn nicht veräußern kann!

Vielen Dank!

Verfasst von: Simon Bagnis am 02.11.2016 14:01
 


THEMA:  Einkauf Warenmuster

Das ist eine sehr philosophische Frage:

Meiner Meinung ist die Frage, was sie jetzt genau mit diesen Warenmuster machen? Entsorgen?

Ich hatte schon mehrmals den Fall, dass Firmen Prototypen bilanzieren im Anlagevermögen. Der Grund ist aber der, dass diese Prototypen immer wieder hergenommen werden um ein Anlagengut herzustellen bzw. auch im Nachhinein noch einen Nutzen haben. Wenn sie die Warenmuster aber wegwerfen oder nicht mehr benutzen, scheitert es schon an der Definition vom Anlagevermögen gemäß §198 (2) "Anlagevermögen sind Gegenstände die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen".

Wenn Sie die Warenmuster als Vorrat buchen - müssen Sie sie zum 31.12 bewerten und da sie keinen Wert mehr haben abschreiben. Je nach Wesentlichkeit dieser Abschreibung hätten Sie dann den Aufwand im Materialaufwand oder beim Posten Abschreibungen.

Mir persönlich würde der Ausweis unter den Posten Materialaufwand nicht gefallen, da Sie für diese Aufwendungen auch keinen Umsatz haben. Am besten würde mir der Ausweis unter SBA gefallen, weil dadurch Materialaufwand nicht verzerrt wird. Sie haben eigentlich auch keine Waren gekauft, sondern wollten schauen, wie der Lieferant produziert.

Nach ihrer Beschreibung ist es kein Anlagevermögen, Umlaufvermögen oder direkt in den Aufwand bleibt somit nur ein Ausweithema der den Gewinn nicht verändert. Es sollte jedenfalls so sein, dass ein Bilanzleser versteht was passiert ist, gegebenfalls Angaben im Anhang.

 

LG

Simon

 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: Andreas am 02.11.2016 21:02
 


THEMA:  Einkauf Warenmuster

Alles klar!

Im Ergebnis habe ich also am Ende das Jahres alles im Aufwand. Danke!

Wie wäre es, wenn ich die Muster "entnehmen" würde?

Ich würde dann gegen das Verrechnungskonto des Gesellschafters buchen und müsste die Entnahme dann verUSten oder? Das wären ja dann inkl. Transport €60x20%, oder? Ist die Basis hier wirklich so hoch, wenn ich obiges Produkt am Markt für zB €30 kaufen könnte?

Verfasst von: Simon Bagnis am 03.11.2016 10:17
 


THEMA:  Einkauf Warenmuster

Die BMGL ist der Wiederbeschaffungspreis inkl. Nebenkosten §4 (8) UstG. Somit wären die Transportkosten miteinzubeziehen. Man will ja den Vorsteuerabzug korrigieren als hätte man es immer privat angeschafft.

Im Gmbh Fall kann man aber nichts "entnehmen". Sie müssen es fremdüblich an sich selbst verkaufen, dann hätten sie eine ganz normale Lieferung.

Ich würde das nicht so machen, entweder sie entsorgen die wertlosen Tassen oder sie aktivieren sie im Unternehmen, wenn möglich als GWG. Das würde ja gehen wenn sie sie selbst im Unternehmen benutzen.

  

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