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Verfasst von: Pilz Lukas am 02.10.2016 14:01
 


THEMA:  Wie sind diese Ausgaben abzulegen?

Guten Tag,

Meine Frage bezieht sich auf das Ablegen der Ausgaben der Firmenbuchanmeldung, der WKO Grundumlage und der Unfallversicherung durch die SVA.

 

Wie sind diese Ausgaben in meine Buchhaltung aufzunehmen?

 

  • Als welche Ausgaben darf ich diese geltend machen? 
  • Gibt es hier eine Vorsteuer? 

 

mit freundlichen Grüßen

Pilz Lukas

Verfasst von: Pilz Lukas am 02.10.2016 14:24
 


THEMA:  Wie sind diese Ausgaben abzulegen?

Nachtrag: Ich bin Ust-pflichtiger Unternehmer mache eine Einnahmen-Augaben Rechnung

 

mfg

Verfasst von: C.M. am 02.10.2016 18:55
 


THEMA:  Wie sind diese Ausgaben abzulegen?

Firmenbuch, Grundumlage = sonstige Betriebsausgaben (KZ 9230)

SVA-Beiträge = Eigene Pflichtversicherungsbeiträge  (KZ 9225)

Eine Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn zuvor eine USt. entrichtet wurde, was natürlich deutlich aus der Rechnung hervorgehen muss.

 

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