Firmenbuch, Grundumlage = sonstige Betriebsausgaben (KZ 9230)
SVA-Beiträge = Eigene Pflichtversicherungsbeiträge (KZ 9225)
Eine Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn zuvor eine USt. entrichtet wurde, was natürlich deutlich aus der Rechnung hervorgehen muss.
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