Nein, Sie schreiben ja selbst Sie würden es persönlich nutzen, also keine steuerliche Absetzung möglich. Ein Fahrzeug muss mehr als 50% betrieblich genutzt werden (nachweislich) um Betriebsvermögen zu sein und steuerlich absetzbar (Privatanteil ist auszuscheiden).
Vorsteuerabzug besteht für PKW's ohnehin nicht (außer für Bestimmte lt. Liste).
Wenn Sie als Privater in Deutschland ein neues Auto kaufen müssen Sie trotzdem in Österreich die Umsatzsteuer entrichten (Fahrzeug-Einzelbesteuerung) und zusätzlich müssen Sie auch noch selbst die NOVA beim Finanzamt abführen. Erst wenn USt und NOVA entrichtet ist, kann das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank freigeschalten und angemeldet werden. |