Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Manuel am 09.08.2016 15:11
 


THEMA:  Vorsteuer

Guten Tag!

Ich bin absoluter Neuling hinsichtlich Steuerfragen:

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann man ja die Vorsteuer geltend machen. Muß ich jene Rechnungen, die ich zwecks Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuervoranmeldung angebe, am Jahresende bei der Einkommesnsteuererklärung bei den Aufwendungen/Betriebsausgaben nochmals aufführen, oder muß ich diese Rechnungen dann weglassen?

Der Vorsteuerabzug ist ja ein Entgegenkommen des Finanzamtes zu Gunsten des Unternehmers: muß ich die Vorsteuerberechtigten Beiträge obligat anführen, oder kann ich einfach darauf einfach verzichten, da die Beträge ohnedies in der Einkommennssteueerklärung zu einem späteren Zeitpunkt erfasst werden?

mit freundlichen Grüßen

Manuel.

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 10.08.2016 07:34
 


THEMA:  Vorsteuer

Die USt und die ESt sind 2 verschiedene Rechtssubjekte. In der UVA bzw. folglich in der USt-Jahreserklärung erklären Sie die erhaltenen Umsätze und die daraus resultiernede Umsatzsteuer und ziehen sich die Vorsteuerbeträge aus den erhaltenen Rechnungen (soweit zulässig) ab.

Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie einen Gewinn ermitteln: (verkürzt dargestellt) Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben abzüglich Gewinnfreibetrag = Einkünfte aus Gewerbebetrieb - dieser Betrag ist dann in der ESt-Erklärung einzutragen.

www.geyer.at

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.08.2016 12:32
 


THEMA:  Vorsteuer

Ich empfehle Ihnen, zumindest für die Erstellung der Jahreserklärungen einen Fachmann zu kontaktieren.

Als "Steuerneuling" können Sie in viele Fallen tappen, was schlussendlich teurer sein kann als das Honorar eine Steuerberaters.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Manuel am 10.08.2016 16:08
 


THEMA:  Vorsteuer

Danke für die Auskunft. Mir ist aber noch nicht klar geworden, ob ich bei der Umsatsteuervoranmeldung die Vorsteuer geltend machen muß? Verstoße ich damit gegen eine gesetzliche Regelung?

Mir ist schon klar, daß ich damit dem Staat praktisch mehr Geld zahle, als ich müßte, aber spätestens bei der ESt-Erklärung wird das doch wieder "zurechtgerückt" oder?

mit freundlichen Grüßen

 

Verfasst von: Manuel am 10.08.2016 17:23
 


THEMA:  Vorsteuer

Danke für die Auskunft. Mir ist aber noch nicht klar geworden, ob ich bei der Umsatsteuervoranmeldung die Vorsteuer geltend machen muß? Verstoße ich damit gegen eine gesetzliche Regelung?

Mir ist schon klar, daß ich damit dem Staat praktisch mehr Geld zahle, als ich müßte, aber spätestens bei der ESt-Erklärung wird das doch wieder "zurechtgerückt" oder?

mit freundlichen Grüßen

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.08.2016 12:29
 


THEMA:  Vorsteuer

Sie müssen die Vorsteuer nicht in der UVA geltend machen. Aber dann bekommen Sie diese auch nie zurück, den in der Einkommensteuer vermidnern Sie nur das steurpflichtige Einkommen.

www.steuerberatung-weiss.at 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.145.91.196 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.