Guten Tag!
Ich bin absoluter Neuling hinsichtlich Steuerfragen:
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann man ja die Vorsteuer geltend machen. Muß ich jene Rechnungen, die ich zwecks Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuervoranmeldung angebe, am Jahresende bei der Einkommesnsteuererklärung bei den Aufwendungen/Betriebsausgaben nochmals aufführen, oder muß ich diese Rechnungen dann weglassen?
Der Vorsteuerabzug ist ja ein Entgegenkommen des Finanzamtes zu Gunsten des Unternehmers: muß ich die Vorsteuerberechtigten Beiträge obligat anführen, oder kann ich einfach darauf einfach verzichten, da die Beträge ohnedies in der Einkommennssteueerklärung zu einem späteren Zeitpunkt erfasst werden?
mit freundlichen Grüßen
Manuel.
|