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Verfasst von: Peter Müller am 30.06.2016 11:26
 


THEMA:  Beginn des Wirtschaftsjahres bei Neugründung

Hallo,

ich bin seit Juni 2015 als Neuer Selbstständiger tätig. Muss ich in der Einkommenssteuererklärung 2015 den Punkt "Beginn des Wirtschaftsjahres" ausfüllen, und wenn ja, muss ich den 1.6.2015 angeben? Was gebe ich dann als Ende des Wirtschaftsjahres an? 31.12.2015?

 

 

vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Reinhold Auer am 30.06.2016 11:32
 


THEMA:  Beginn des Wirtschaftsjahres bei Neugründung

Ja, es handelt sich dann um ein Rumpwirtschaftsjahr 01.06. - 31.12.2015

 

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