Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die 30.000 Umsatz knacken, dann ist es wirklich ratsam, von Anfang an die USt. zu verrechnen und nicht als Kleinunternehmer aufzutreten. Da bringt auch für Sie den Vorteil, dass Sie sich die Vorsteuer abziehen dürfen.
Sie können von Anfang an die USt. verrechnen, ob ein Vorjahresumsatz existiert oder nicht ist nicht relevant.
Denn angenommen Sie würden keine Ust. verrechnen, obwohl Sie bereits jetzt schon davon ausgehen, dass Sie die 30.000,-- überschreiten, dann müssten Sie die Ust. dennoch abführen, wenn Sie diese Grenze überschreiten und zwar auch rückwirkend vom aktuellen Jahr, auch wenn Sie diese vom Kunden gar nicht kassiert haben (einmalige Toleranz von 15% in 5 Jahren).
Sie können die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsmäßig abgeben. Einmal gewählt, müssen Sie das aber dann auch über das Jahr hinweg so nutzen. Da Sie davon ausgehen, die 100.000 nicht zu überschreiten, reicht es 1/4-jährlich. Sollten Sie über die 100.000 kommen dann passiert nichts, außer, dass Sie dann nächstes Jahr eben die monatliche UVA machen müssen. |