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Verfasst von: NixVerstehenUST am 22.06.2016 12:05
 


THEMA:  UST Voranmeldung freiwillig?

Guten Tag!

Ich bin seit 1.6 Einzelunternehmer und es ist davon auszugehen, dass ich in diesem Jahr einen Umsatz von mehr als 30k, aber weniger als 100k machen werde.
Was ich erlesen habe, muss man in diesem Fall die UST Voranmeldung immer nur quartalsweise erledigen ... wenn man im VORJAHR in diese Kategorie gefallen ist.

Da ich im Vorjahr aber noch keine UST verrechnet habe, da ich ja noch kein Unternehmen war ... wie muss ich mich dann einstufen?
Kann mir etwas passieren, wenn ich zur Sicherheit einfach monatlich die UST Voranmeldung mache, obwohl ich nicht über 100k Umsatz komme?
Darf ich überhaupt UST verrechnen, selbst wenn ich offiziell noch gar keinen Umsatz hatte ... also quasi auf meine allererste Rechnung schon UST von 20% dazu rechnen?

Verfasst von: C.M. am 22.06.2016 12:36
 


THEMA:  UST Voranmeldung freiwillig?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die 30.000 Umsatz knacken, dann ist es wirklich ratsam, von Anfang an die USt. zu verrechnen und nicht als Kleinunternehmer aufzutreten. Da bringt auch für Sie den Vorteil, dass Sie sich die Vorsteuer abziehen dürfen.

Sie können von Anfang an die USt. verrechnen, ob ein Vorjahresumsatz existiert oder nicht ist nicht relevant.

Denn angenommen Sie würden keine Ust. verrechnen, obwohl Sie bereits jetzt schon davon ausgehen, dass Sie die 30.000,-- überschreiten, dann müssten Sie die Ust. dennoch abführen, wenn Sie diese Grenze überschreiten und zwar auch rückwirkend vom aktuellen Jahr, auch wenn Sie diese vom Kunden gar nicht kassiert haben (einmalige Toleranz von 15% in 5 Jahren).

Sie können die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsmäßig abgeben. Einmal gewählt, müssen Sie das aber dann auch über das Jahr hinweg so nutzen. Da Sie davon ausgehen, die 100.000 nicht zu überschreiten, reicht es 1/4-jährlich. Sollten Sie über die 100.000 kommen dann passiert nichts, außer, dass Sie dann nächstes Jahr eben die monatliche UVA machen müssen.

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