Ich habe bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung ein Haus mit 6.5.2016 rechtskräftig erworben. Kann ich die Grunderwerbsteuer bzw. Eintragungsgebühr selbst berechnen bzw. selbst eine Abgabenerklärung einreichen oder brauche ich dazu einen Notar oder wird die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr vom Gericht vorgeschrieben ?
Es spricht nicht gerade für Kompetenz in diesem Forum,wenn innerhalb von 10 Tagen niemand von den Steuerberatern imstande ist, meine Frage zu beantworten.