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Verfasst von: Jasmin am 08.06.2016 09:52
 


THEMA:  Onlineticket als Rechnung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit letztem Jahr selbständig und Reise im Rahmen meiner Arbeit sehr viel mit dem Zug. Die Tickets buche ich immer online. Gelten die ausgedruckten Oebb Onlinetickets als Rechnung und berechtigen diese zum Vorsteuerabzug?

Danke im Voraus

Mfg

Jasmin

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.06.2016 17:18
 


THEMA:  Onlineticket als Rechnung?

Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine umsatzsteuergerechte Rechnung.

Verfasst von: Reinhold Auer am 09.06.2016 07:01
 


THEMA:  Onlineticket als Rechnung?

§ 11 Abs. 9 UStG: Fahrausweise für den Personenverkehr gelten als Rechnung wenn sie neben dem Ausstellungsdatum mindestens folgende Angaben enthalten: Den Namen und die Anschrift des Unternehmers der die Beförderung ausübt; das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe und den Steuersatz. Wenn ein Fahrausweis diese Mindestangaben erfüllen, dann gilt es als vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung. In den USt-Richtlininien steht bei Flugscheinen für Inlandsflüge, die mittels elektronischer Bereitstellung im Interntet abgerufen bzw. erworben werden, gelten als Rechnungen, wenn gewährleistet ist, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkonto erfolgt und systemmäßig sichergestellt ist, dass ein Doppelausdruck von Flugscheinen unterbunden ist bzw. allenfalls angeforderte Duplilkate als solche gekennzeichnet werden. Auf Grundlage des ausgedruckten "Original"-Flugscheines kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch auf Zugtickets anwendbar ist wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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