Guten Tag!
Ich bin selbstständige Künstlerin und war bisher mit dem Gewinn immer unter der Versicherungsgrenze der SVA. Das heißt, ich bin noch nicht vollversichert, sondern nur krankversichert (Opting-in). Nun wurden die Grenzen aber herabgesetzt auf € 4.988,64 jährlich. Diese Grenze werde ich heuer vermutlich überschreiten, das heißt es wartet eine SVA Rechnung auf mich. Aber ich werde unter der Steuergrenze bleiben.
Nun könnte ich zusätzlich eine Unterrichtsstelle annehmen, entweder geringfügig ODER (falls mehr Schüler kommen wollen) knapp über der Geringfügigkeitsgrenze voll angestellt, das heißt, der Arbeitnehmer würde dann für mich die Pflichversicherung bezahlen.
Welche Variante würde für mich welche Vor- oder Nachteile bringen? Ich muss diese Stelle nicht unbedingt annehmen, würde es aber tun, wenn ich mir etwas erspare, was zb. die Pflichtversicherung betrifft.
Angenommen ich verdiene als Selbstständige 8.000,- und beim Unterrichten 5500,-, dann bin ich zwar bei der Unterrichtsstelle vollversischert, muss aber als Selbstständige ebenfalls Vollversicherung bezahlen (berechnet an der Summer von 13.300,-?), stimmt das? Zudem komme ich dann über die Steuergrenze und muss das, was darüber ist versteuern, richtig?
Angenommen ich verdiene als Selbstständige nur 4.500,- und beim Unterrichten 5500,-, dann bin ich durch die Unterrichtsstelle vollversichert, muss keine Steuern und keine zweite Vollversischerung bezahlen, ja?
Angenommen ich verdiene als Selbstständige 8000,- und beim Unterrichten 4000,-, dann muss ich selbst die Pensionsversicherung (berechnet an der Summer von 12.000,-?) bezahlen + Steuern?
Vielen Dank für Ihre Infos! |