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Verfasst von: Markus Mair am 22.02.2016 14:51
 


THEMA:  Nachzahlung Sozialversicherung über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine Frage zur Nachzahlung der Sozialversicherung.

Ich war 2014 Selbständig und habe da in diesem Jahr dann viel zu wenig Sozialversicherung bezahlt.

2015 war ich dann wieder als Angestellter beschäftigt und da musste ich dann auch die Nachzahlung tätigen.

Jetzt möchte ich über die Arbeitnehmerveranlagung 2015 diesen Nachzahlungsbetrag geltend machen.

Ich habe online, unter Finanz online kein passendes Feld für das Eintragen des Betrags gefunden.

Wenn ich den Betrag unter Sonderausgaben, Versicherungsprämien eintrage, dann wird mir nur ein Bruchteil berücksichtigt.

Eigentlich müsste ja die Bemessungsgrundlage genau um den Nachzahlungsbetrag gesenkt werden.

Wo muss ich den Betrag eintragen?

 

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Markus Mair

 

 

Verfasst von: Rüdiger Posch am 24.02.2016 18:24
 


THEMA:  Nachzahlung Sozialversicherung über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

In der Rubrik Werbungskosten, Kennzahl 717 "... und selbst eingezahlte SV-Beitrage" können Sie diese Beträge eintragen,

 

mfg Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

Verfasst von: Dabeck am 19.02.2017 18:37
 


THEMA:  Nachzahlung Sozialversicherung über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Hallo,

ich glaube, dass Feld unter Werbungskosten "274" wäre richtig und nicht 717. Hier ein Auszug, aber es ist für 2016!

Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen - tatsächlich zustehender Jahresbetrag - ausgenommen Betriebsratsumlage.
Beantragung nur dann, wenn nicht bereits in richtiger Höhe durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber berücksichtigt.
717   
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage.    
 GPflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage.   274  
 
Verfasst von: Dabeck am 19.02.2017 18:38
 


THEMA:  Nachzahlung Sozialversicherung über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Hallo,

ich glaube, dass Feld unter Werbungskosten "274" wäre richtig und nicht 717. Hier ein Auszug, aber es ist für 2016!

Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen - tatsächlich zustehender Jahresbetrag - ausgenommen Betriebsratsumlage.
Beantragung nur dann, wenn nicht bereits in richtiger Höhe durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber berücksichtigt.
717   
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage.    
 GPflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage.   274  
 
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