Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Nachzahlung der Sozialversicherung.
Ich war 2014 Selbständig und habe da in diesem Jahr dann viel zu wenig Sozialversicherung bezahlt.
2015 war ich dann wieder als Angestellter beschäftigt und da musste ich dann auch die Nachzahlung tätigen.
Jetzt möchte ich über die Arbeitnehmerveranlagung 2015 diesen Nachzahlungsbetrag geltend machen.
Ich habe online, unter Finanz online kein passendes Feld für das Eintragen des Betrags gefunden.
Wenn ich den Betrag unter Sonderausgaben, Versicherungsprämien eintrage, dann wird mir nur ein Bruchteil berücksichtigt.
Eigentlich müsste ja die Bemessungsgrundlage genau um den Nachzahlungsbetrag gesenkt werden.
Wo muss ich den Betrag eintragen?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Markus Mair
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