Sehr geehrte Damen und Herren!
Mir hat das Finanzamt die erteilte UID - Nummer mit ende 2013 ohne mich oder meinem Steuerberater zu verständigen abgemeldet.
Erst durch einen Ankauf eines Transporters bin ich bei der Angabe meiner UID - Nummer beim Händler darauf aufmerksam geworden, dass es meine UID - Nummer nicht mehr gibt.
Danach habe ich mit September einem Antrag auf Wiedererteilung der UID - Nummer mit Datum des Tages wo ich den Antrag gestellt habe gestellt und bekommen.
Doch bei einer Finanzprüfung eines Kunden stellte der Steuerprüfer der Finanz fest, dass ich keine UID - Nummer habe. Ich hatte zum Glück den Bescheid über die neuerliche Gültigkeit der UID - Nummer von Finanzamt mit und übermittelte diesem sogleich.
Nächster Telefonanruf des Finanzbeamten, diese UID - Nummer gilt erst ab 25. September 2015 für den vorhergegangenen Zeitraum besitze ich keine UID - Nummer. Die Rechnung/en ist/sind ungültig und ich und mein Kunde müssen die Vorsteuer zurückzahlen.
Mein Fehler war, ich hätte den neuen UID - Antrag mit Abmeldung - Datum 2013 beim Finanzamt einfordern sollen.
Ist eine Korrektur nachträglich noch möglich?
Hat das mit der Regelbesteuerung etwas zu tun?
Kann ich noch etwas gegen die Abmeldung der UID - Nummer ohne Information unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen Jk |