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Verfasst von: Apollo am 31.01.2016 14:40
 


THEMA:  Pendlerpauschale rückwirkend beantragen

Hallo!

Ich bin in einem niederösterreichischem Krankenhaus im Turnusdienst mit 40h/Woche tätig. Wohne ca. 20km entfernt.

Vor ca. 1,5 Jahren als ich dort zu arbeiten begonnen habe, wurde im Pendlerrechner ein monatlicher Betrag von 31 Euro ausgerechnet.

Nun habe ich in der Personalabteilung nachgefragt und bei Änderung der Arbeitszeiten um 5 Minuten (Umziehen) erhalte ich den Betrag von 58 Euro monatlich, wofür ich auch einen neuen Antrag gestellt habe.

lg

Apollo

Nun würde ich gerne wissen, ob und wie ich die Differenz der letzten 1,5 Jahre erhalte.

Lt. Finanzamt sollte die über die Arbeitnehmerveranlagung mittels Freibetragsbescheid möglich sein, allerdings weis ich nicht genau wie ich da vorgehen muss bzw. was ich dort dann reinschreibe.

Verfasst von: Gast am 31.01.2016 17:10
 


THEMA:  Pendlerpauschale rückwirkend beantragen

Mit dem Freibetrag hat das nichts zu tun. Sie müssten das über die Arbeitnehmerveranlagung machen. Wenn Sie schon eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, müssten Sie eine Beschwerde, Aufhebung nach §299 oder Wiederaufnahme machen. mfg

Verfasst von: Apollo am 01.02.2016 10:40
 


THEMA:  Pendlerpauschale rückwirkend beantragen

Hallo!

Danke für die Antwort.

Arbeitnehmerveranlagung für Jahr 2014 und 2015 wurde noch nicht gemacht, allerdings weis ich nicht genau wo ich das dann reinschreiben muss.

Ich bekomme jetzt fast das doppelte (58 Euro anstatt bisher 31 Euro). Muss ich in der Arbeitnehmerveranlagung dann den ganzen Betrag reinschreiben oder di Differenz, da ich ja bisher nur die 31 Euro bekommen habe?

Danke!

Verfasst von: Branislav Vuckovic am 06.06.2018 13:20
 


THEMA:  Pendlerpauschale rückwirkend beantragen

hallo

 

Meine frage lautet: da ich im Jahr 2015 die Pendlerpauschale nicht ausgefühlt habe , 

kann ich das jetzt noch Rückwirkend machen für jahr 2015 ?

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