Ja, maximal 20% der SV-Beiträge und maximal 55,00 Euro und das erst für 2015 (vorher nur für aktive Dienstnehmer). Wenn sie eine Ausgleichszulage bekommt, vermindert sich die Gutschrift. Ab 2016 max. 50% der SV-Beiträge und max. 110,00. Probieren Sie es einfach. Den Code kann man sich ja auch zuschicken lassen.
mfg
Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at |