Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Kevin am 22.10.2015 13:34
 


THEMA:  Um 5 Euro zu verdient - Studiengebühren erlassen

Guten Tag!

Ich habe ein kleines "Problem":

Und zwar muss ich seit letztem Semester Studiengebühren zahlen. Nun hat mir ein Studienkollege erzählt, dass es für berufstätige Studenten einen Erlass der Studiengebühren gibt, so im Vorjahr eine gewisse Einkommensgrenze überschritten wird (14x das geringfügige Einkommen).
 Ich habe im Jahr 2014 tatsächlich 14x geringfügig verdient, allerdings hat mein Arbeitergeber den Betrag abgerundet, damit ich unter keinen Umständen über die Grenze komme und eine Nachzahlung habe. Also habe ich nun um 5 Euro zu wenig verdient, um meine rund 650 Euro Studiengebühren zu sparen.

Meine Frage daher: Ist es möglich, dass ich im Nachhinein eine Honorarnote in den Jahresausgleich nehmen kann, der die Grundlage für die Entscheidung der Universität darstellt? Denn ich habe vereinzelt auf Basis von Honorarnote kleine Nebentätigkeiten im Unternehmen von meinem Onkel getätigt, diese scheinen aber nicht in meiner Arbeitnehmerveranlagung auf.

Gibt es hier eine Möglichkeit, diese Grenze noch zu erreichen - schon klar, dass ich da eventuell eine Nachzahlung hätte, aber mit Sicherheit keine 650 Euro... Ich würde ungern wegen 5 Euro auf so viel Geld verzichten müssen..

Ich hoffe ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich niederschreiben.

Danke schon einmal für die Hilfe!

 

Lg

Kevin

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.10.2015 18:49
 


THEMA:  Um 5 Euro zu verdient - Studiengebühren erlassen

Wenn Sie schon den Steuerbescheid haben, dann müssen Sie, mit einer berichtigten Erklärung (in welcher Sie die Honorare angeben)einen neuen Stuerbescheid erwirken.

Verfasst von: Kevin am 25.10.2015 18:52
 


THEMA:  Um 5 Euro zu verdient - Studiengebühren erlassen

Guten Tag!

ich habe den Bescheid noch nicht!

Gibt es eine Möglichkeit die Honorarbeite irgendwo einzutragen?

Danke!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.138.137.143 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.