Guten Tag!
Ich habe ein kleines "Problem":
Und zwar muss ich seit letztem Semester Studiengebühren zahlen. Nun hat mir ein Studienkollege erzählt, dass es für berufstätige Studenten einen Erlass der Studiengebühren gibt, so im Vorjahr eine gewisse Einkommensgrenze überschritten wird (14x das geringfügige Einkommen). Ich habe im Jahr 2014 tatsächlich 14x geringfügig verdient, allerdings hat mein Arbeitergeber den Betrag abgerundet, damit ich unter keinen Umständen über die Grenze komme und eine Nachzahlung habe. Also habe ich nun um 5 Euro zu wenig verdient, um meine rund 650 Euro Studiengebühren zu sparen.
Meine Frage daher: Ist es möglich, dass ich im Nachhinein eine Honorarnote in den Jahresausgleich nehmen kann, der die Grundlage für die Entscheidung der Universität darstellt? Denn ich habe vereinzelt auf Basis von Honorarnote kleine Nebentätigkeiten im Unternehmen von meinem Onkel getätigt, diese scheinen aber nicht in meiner Arbeitnehmerveranlagung auf.
Gibt es hier eine Möglichkeit, diese Grenze noch zu erreichen - schon klar, dass ich da eventuell eine Nachzahlung hätte, aber mit Sicherheit keine 650 Euro... Ich würde ungern wegen 5 Euro auf so viel Geld verzichten müssen..
Ich hoffe ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich niederschreiben.
Danke schon einmal für die Hilfe!
Lg
Kevin |