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Verfasst von: DavidB am 16.10.2015 16:09
 


THEMA:  Teilzeitstelle, Homeoffice und Arbeitnehmerveranlagung

Liebes Forum,

in meiner Frage geht es um die Arbeitnehmerveranlagung.
Ich habe eine Teilzeitstelle (arbeite als Softwareprogrammierer für ein Unternehmen in OÖ).
Ich habe meinen Arbeitsplatz im Wohnzimmer meiner Wohnung.

1.) Welche Bestätigungen bzw. was muss ich bei der Arbeitnehmerveranlagung vorlegen?Ich benutze meinen eigenen Computer, mein eigenes Internet und mein eigenes Telefon für Besprechungen usw.

2.) Und kann ich die anteilige Miete meiner Wohnung als Werbungskosten deklarieren?
Welche Vorraussetzungen gibt es dafür?
Wie wird die anteilige Miete berechnet, wenn ich im Wohnzimmer arbeite?

3.) Und wie ist wenn ich einen Laptop kaufen möchte, den ich beruflich benutzen will?

 

Danke im Voraus,

mfg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.10.2015 17:54
 


THEMA:  Teilzeitstelle, Homeoffice und Arbeitnehmerveranlagung

Für alle Ausgaben, die Sie absetzen möchten benötigen Sie eine Rechnung.

Ein Arbeitszimmer kann man normalerweise nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genuzt wird.

Von einem Laptop werden immer 60% anerkannt.

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