Hallo,
das hängt davon ab, ob Aus- bzw. Weiterbildungskosten vorliegen (z.B. wenn die vermittelten Inhalte auf den derzeit von Ihnen ausgeübten Beruf oder artverwandte Tätigkeit abzielen), oder ob eine umfassende Umschulung vorliegt (theoretische Ausübung eines neuen/anderen Berufs möglich).
Da ein berufsbegleitendes MBA Programm idR einen Zusammenhang mit der momentan ausgeübten Tätigkeit hat, ist davon auszugehen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Weiterbildung vorliegen und die Kosten als Werbungskosten gem. § 16/1/10 EStG abzugsfähig sind.
Die Höhe der daraus resultierenden Steuerreduktion hängt u.a. von Ihrem momentanen Einkommen und dem daraus resultierenden Durchschnittssteuersatz ab. |