Hallo Roswitha,
an welche Abnehmer liefern Sie? Unternehmer iSd. Umsatzsteuergesetzes oder an "Endkunden"? Weiters wäre es hilfreich welche Waren Sie liefern (Verbrauchsteuerpflichtige oder neue Fahrzeuge können andere Rechtsfolgen auslösen).
Wenn Ihre Abnehmer Unternehmer mit UID Nummer sind, dann ist die Versandhandelsregel und die Lieferschwelle nicht anwendbar. Da Sie jedoch auch keine IG Lieferung ausführen und der Empfänger keinen IG Erwerb (Erfüllung der Voraussetzung Art 1/2/3b UStG) ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, sondern in Österreich und steuerfrei.
Sid Ihre Kunden auch Kleinunternehmer aus Deutschland, pauschalierte Land- & Forstwirte, juristische Personen, ie nicht Unternehmer sind oder Unternehmer, die in Deutschland Umsätze tätigen, die das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen bzw. Nichtunternehmer (Endkunden), dann wäre die Versandhandelsschwelle zu beachten (bei Überschreiten in Deutschland steuerbar und -pflichtig). Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gilt die Schwelle nicht (außer bei Verkauf an Endkunden, bei neuwertigen KFZ überhaupt nicht (da ist auch der Endkunde Unternehmer). |