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Verfasst von: Anna Eisner am 23.07.2015 16:31
 


THEMA:  Geschäftsführerhonorar GmbH Kontoklasse

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin meiner GmbH und habe folgende Frage: Sind meine Honorare, die ich meiner GmbH mit UST verrechne eigentlich in der Kontoklasse 5 zu buchen (z. B. 5900 Fremdleistungen) oder in der Kontoklasse 6 (Personalaufwand, z. B. 6250 Geschäfsführerhonorar). 

Vielen Dank im voraus und beste Grüße, Anna

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