Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin meiner GmbH und habe folgende Frage: Sind meine Honorare, die ich meiner GmbH mit UST verrechne eigentlich in der Kontoklasse 5 zu buchen (z. B. 5900 Fremdleistungen) oder in der Kontoklasse 6 (Personalaufwand, z. B. 6250 Geschäfsführerhonorar).
Vielen Dank im voraus und beste Grüße, Anna |