Hallo!
Ich möchte mein Gewerbe mit Ende Juli 2015 (Einzelunternehmen) stilllegen.
Wenn ich meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 mache, darf ich dann diverse Abschreibungen (Laptop, Inventar) nur für Monate wo das Gewerbe angemeldet ist in meine Erklärung aufnehmen?
Oder darf ich den vollständigen Abschreibungsbetrag verwenden.
mfg Daniel |