Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Daniel am 09.06.2015 20:05
 


THEMA:  Einkommenssteuer - Stillgelegtes Gewerbe

Hallo!

Ich möchte mein Gewerbe mit Ende Juli 2015 (Einzelunternehmen) stilllegen.

Wenn ich meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 mache, darf ich dann diverse Abschreibungen (Laptop, Inventar) nur für Monate wo das Gewerbe angemeldet ist in meine Erklärung aufnehmen?

Oder darf ich den vollständigen Abschreibungsbetrag verwenden.

mfg Daniel

Verfasst von: GAST am 16.06.2015 18:31
 


THEMA:  Einkommenssteuer - Stillgelegtes Gewerbe

Hallo,

wenn Sie bis Juli unternehmerisch tätig waren, dürfen Sie gem. § 7 EStG die gesamte Abschreibung des Jahres 2015 ansetzen. 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.149.23.54 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.