Ich bin mir nicht sicher, ob folgende Konstallation in Ordung ist.
Österreichischer Freelancer F arbeitet bei Unternehmen U in Österreich. U bezahlt aber F nicht direkt sondern will über ein Subunternehmen S in England abrechnen.
F soll an S die Rechnung stellen, ohne Ust gemäß Reverse Charge Verfahren (in Folge verrechnet dann S an U weiter).
Ist das OK so, da ja der Ort der Leistungserbringung von F in Österreich ist und das Unternehmen U auch in Österreich einen Sitz hat.
Danke für eure Hilfe |