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Verfasst von: Stefanie am 31.05.2015 21:37
 


THEMA:  Reverse Charge über "Zwischenhändler"

Ich bin mir nicht sicher, ob folgende Konstallation in Ordung ist.

Österreichischer Freelancer F arbeitet bei Unternehmen U in Österreich. U bezahlt aber F nicht direkt sondern will über ein Subunternehmen S in England abrechnen.

F soll an S die Rechnung stellen, ohne Ust gemäß Reverse Charge Verfahren (in Folge verrechnet dann S an U weiter).

Ist das OK so, da ja der Ort der Leistungserbringung von F in Österreich ist und das Unternehmen U auch in Österreich einen Sitz hat.

 

Danke für eure Hilfe

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.06.2015 13:07
 


THEMA:  Reverse Charge über "Zwischenhändler"

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