Hallo liebe alle,
habe folgendes über Sozialversicherungsbeiträge gelsesen: Bei freien Dienstverträgen muss die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einbehalten. Diese Beiträge stellen Einnahmen dar, sind aber in gleicher Höhe auch Betriebsausgaben.
Meine Frage nun, sind diese Beträge bei dem Punkt "Eigene Pflichtversicherungsbeiträge und Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge" einzutragen?
Danke für Eure Hilfe im Vorhinein
LG Heidi
|