Ich "plane" als neuer Selbständiger EDV-Training bei Kunden zu Hause abzuhalten. Wie sieht es bei Überschreiten der 30.000 Umsatz p.a. aus. Die Infos im Netz sind widersprüchlich. Auf der einen Seite die Umsatzsteuerpflicht und auf der anderen dass lt. jüngster Rechtssprechung des VgH und europäischen Gerichtshofes "jede Art von Unterichtserteilung" von der USt befreit ist. Für eine Klarstellung wäre ich sehr dankbar. Merci im Voraus unf lg |