Hi! Ich bin angestellt und nebenbei selbstständig tätig. Ich habe einen Laptop im Juli 2014 (Kosten ca. 1000 €) und ein Handy im August 2014 (Kosten ca. 200 €) gekauft. Welche Beträge kann ich in meiner Einkommenssteuererklärung dafür als Betriebsausgaben absetzen? Darf ich den gesamten Wert (200 bzw. 1000 €) heranziehen oder nur weniger (z.B. 60%), da das Gerät auch privat genutzt werden kann? Ist es richitg, dass ich bei beiden Geräten nur die Hälfte des Jahresbetrages absetzen darf, da beide Geräte nach dem 30.6. gekauft wurden, oder gilt das nur für den Laptop (> 400€ und damit AfA)? Danke und liebe Grüße, Sandra
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