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Verfasst von: Ado Pez am 08.04.2015 23:00
 


THEMA:  Vollzeitanstellung + Honorarnote

Hallo!

Ich bin Vollzeit angestellt und würde gerne 1-2 Projekte pro Jahr umsetzen für befreundete Unternehmer (Logodesign, Website-Programmierung usw.).
Bis zu welcher Grenze kann ich das machen ohne Steuern, SVA etc. zahlen zu müssen bzw. ab wann muss ich was melden? (Und wo muss ich es melden).

Habe versucht mir einen Überblick zu verschaffen nur leider liest man überall andere zahlen und andere Richtlinien, bin sehr verwirrt und möchte bei so einem brezligen Thema keine Spielchen machen.

Freue mich auf Antworten!

Liebe Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.04.2015 11:00
 


THEMA:  Vollzeitanstellung + Honorarnote

Wenn Sie im Jahr mehr als 730,-- dazu verdienen, dann müssen Sie Steurn zahlen.

Wenn Sie im Jahr mehr als 4.800,-- dazu verdienen, dann müssen Sie Steuern u. Sozialversicherung bezahlen.

Die zwei Beträge sind so zu verstehen: Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: marie am 09.04.2015 13:30
 


THEMA:  Vollzeitanstellung + Honorarnote

Muss hierbei ein Gewerbe gemeldet werden wenn es mehr als 730€ aber weniger als 4.800€ im Jahr sind?
Reicht die Arbeitnehmerveranlagung am Ende des Jahres, oder muss man dem Finanzamt ab der 1.Honorarnote gleich melden dass mein eine Nebeneinkunft aus Honorarnoten hat?

Vielen Dank!!!!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.04.2015 23:44
 


THEMA:  Vollzeitanstellung + Honorarnote

Theoretisch müssen Sie einen Gewerbeschein lösen, wenn Sie am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.

Wenn Sie nicht mehr als 730,-- im Jahr verdienen, reicht eine Arbeitnehmerveranlagung.

An und für sich müssen Sie die Aufnahme jeder selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats melden.

 

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Börni am 20.04.2015 10:45
 


THEMA:  Vollzeitanstellung + Honorarnote

"Die zwei Beträge sind so zu verstehen: Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben."

Das heißt man kann Telefongebühren, Kilometergeld, etc. gegenrechnen und darf nicht über die 730€ pro Jahr kommen?

In welchen Formular bez. welchen Punkt muß man in der Arbeitnehmerveranlagung den Betrag bekannt geben, oder gibt es dafür ein eigenes Formular?

Vielen Dank

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