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Verfasst von: Vroni Bosch am 30.03.2015 22:22
 


THEMA:  Rechnung nach UStG Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Sehr geehrte Damen und Herren, ist eine Rechnung nach dem UStG auch ordnungsgemäß, wenn sie anstatt auf den Einzelunternehmer auf dessen (zukünftigen) gewerberechtlichen Geschäftsführer ausgestellt ist? Ich bin gerade in der Unternehmensgründungsphase, das Einzelunternehmen ist noch nicht angemeldet, trotzdem gibt es schon Ausgaben, die ich gerne später als Betriebsausgaben geltend machen würde. Bei einigen Großhandelsketten werden allerdings Kundenkarten prinzipiell nur auf den geltenden Gewerbeschein ausgegeben, kann das beim Vorsteuerabzug Probleme geben, wenn der "falsche" Name auf der Rechnung angegeben ist? Danke im Voraus für Ihre Antworten!<br /><br />
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.03.2015 14:19
 


THEMA:  Rechnung nach UStG Gewerberechtlicher Geschäftsführer

Das USTG hat strenge Formvorschriften:der Vorsteuerabzug steht nur Demjenigen zu, auf dessen Namen die Rechnung lautet.

Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an:

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