Sehr geehrte Damen und Herren, ist eine Rechnung nach dem UStG auch ordnungsgemäß, wenn sie anstatt auf den Einzelunternehmer auf dessen (zukünftigen) gewerberechtlichen Geschäftsführer ausgestellt ist? Ich bin gerade in der Unternehmensgründungsphase, das Einzelunternehmen ist noch nicht angemeldet, trotzdem gibt es schon Ausgaben, die ich gerne später als Betriebsausgaben geltend machen würde. Bei einigen Großhandelsketten werden allerdings Kundenkarten prinzipiell nur auf den geltenden Gewerbeschein ausgegeben, kann das beim Vorsteuerabzug Probleme geben, wenn der "falsche" Name auf der Rechnung angegeben ist? Danke im Voraus für Ihre Antworten!<br /><br />
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
31.03.2015 14:19