Topfsonderausgaben - Splitting
Bitte die Foumsteilnehmer um Auskunft über folgendes Szenario:
Verheiratet, im gemeinsamen Haushalt lebend - Betrag Wohnraumschaffung, mind 8jährig gebundenes Darlehen um ca 3500, Eu; diverse abschreibbare Versicherungen um ca 2400,- Euro. Einer von uns schreibt Wohnraumschaffung ab, der Partner die Versicherung.
Darf ich nun, um auf den max abschreibbaren Betrag von 2920,- Eu pro Person zu kommen, den verbleibenden nicht berücksichtbaren Restbetrag der Wohnraumschaffung (diesfalls ca 600,- Eu) bei der ANV dem Ehepartner zurechnen, sodass beide Partner in den Genuss der max Abschreibmöglichkeit der Topfsonderausgaben zu kommen?
Danke für die Antwort! lg |