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Verfasst von: pETER am 22.03.2015 17:04
 


THEMA:  Topfsonderausgaben - Partner - Splitting bei 8jährig geb. Darlehen

Topfsonderausgaben - Splitting

Bitte die Foumsteilnehmer um Auskunft über folgendes Szenario:

Verheiratet, im gemeinsamen Haushalt lebend - Betrag Wohnraumschaffung, mind 8jährig gebundenes Darlehen um ca 3500, Eu;  diverse abschreibbare Versicherungen um ca 2400,- Euro. Einer von uns schreibt Wohnraumschaffung ab, der Partner die Versicherung.

Darf ich nun, um auf den max abschreibbaren Betrag von 2920,- Eu pro Person zu kommen, den verbleibenden nicht berücksichtbaren Restbetrag der Wohnraumschaffung (diesfalls ca 600,- Eu)  bei der ANV dem Ehepartner zurechnen, sodass beide Partner in den Genuss der max Abschreibmöglichkeit der Topfsonderausgaben zu kommen?

Danke für die Antwort! lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.03.2015 22:45
 


THEMA:  Topfsonderausgaben - Partner - Splitting bei 8jährig geb. Darlehen

Ja wir machen das immer so.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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