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Verfasst von: Holger Leprich am 19.03.2015 10:11
 


THEMA:  GSVG Beiträge (Nachzahlung) steuerlich geltend machen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Hallo!

Ich war die letzten Jahre selbständig und habe mit 01.01.2015 mein Gewerbe

ruhend gemeldet! Habe also keine selbständigen Einkünfte mehr!

Leider habe ich jetzt klarerweise mit Nachzahlungen der GSVG zu rechnen!

Seit 01.01.2015 bin ich unselbständig erwerbstätig, kann ich diese GSVG 

Nachzahlungen nun in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

 

Würde mch über eine kurze Antwort sehr freuen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Holger Leprich

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.03.2015 14:31
 


THEMA:  GSVG Beiträge (Nachzahlung) steuerlich geltend machen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Sie können die Beiträge steuerlich geltend machen, aber in einer Einkommensteuererklärung.

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