Hallo!
Ich war die letzten Jahre selbständig und habe mit 01.01.2015 mein Gewerbe
ruhend gemeldet! Habe also keine selbständigen Einkünfte mehr!
Leider habe ich jetzt klarerweise mit Nachzahlungen der GSVG zu rechnen!
Seit 01.01.2015 bin ich unselbständig erwerbstätig, kann ich diese GSVG
Nachzahlungen nun in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
Würde mch über eine kurze Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Leprich |