Grüß Gott!
Kann ein Hausbesitzer Räumlichkeiten an einen Bekannten ohne Mieteinhebung vergeben ohne mit dem Steuergesetz in Konflikt zu kommen? Und was wäre, wenn dieser Bekannte eine einfache unternehmerische Tätigkeit ausüben würde- ordentlich gewerberechtlich und mit Steuernummer angemeldet? Welche Auswirkungen hinsichtlich der "Miete" hätte es?
Vielen Dank für die Antwort Christa M. |