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Verfasst von: Christa Matscheko am 12.03.2015 10:42
 


THEMA:  kostenfreie Vermietung

Grüß Gott!

Kann ein Hausbesitzer Räumlichkeiten an einen Bekannten ohne Mieteinhebung vergeben ohne mit dem Steuergesetz in Konflikt zu kommen? Und was wäre, wenn dieser Bekannte eine einfache unternehmerische Tätigkeit ausüben würde- ordentlich gewerberechtlich und mit Steuernummer angemeldet? Welche Auswirkungen hinsichtlich der "Miete" hätte es?

Vielen Dank für die Antwort        Christa M.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.03.2015 17:55
 


THEMA:  kostenfreie Vermietung

Alles ist möglich. Sie müssen nur dem Finanzamt erklären können, warum Sie keine Miete verlangen. Wenn die Räumlichkeiten einem Unternehmen dienen, dann gibt es eben in diesem Fall keine Absetzposten für Miete.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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