Folgendes Szenario:
Ich löse einen Gewerbeschein für Allgemeinen Handel, und betreibe einen Webshop - Biete aber in diesem auch kleine Dienstleistungen an
(zb. Verkauft der Webshop Postkarten - mit der Option diese Individuell beschriftet direkt an eine Drittperson zu senden)
Das Versenden ist mmn. eine Dienstleistung oder? Reicht da der Handels-gewerbeschein?
MfG |