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Verfasst von: DerDieDas am 10.03.2015 15:55
 


THEMA:  Gewebeschein für Handel und Dienstleistung?

Folgendes Szenario:

Ich löse einen Gewerbeschein für Allgemeinen Handel, und betreibe einen Webshop - Biete aber in diesem auch kleine Dienstleistungen an

(zb. Verkauft der Webshop Postkarten - mit der Option diese Individuell beschriftet direkt an eine Drittperson zu senden)

 

Das Versenden ist mmn. eine Dienstleistung oder? Reicht da der Handels-gewerbeschein?

 

MfG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2015 15:16
 


THEMA:  Gewebeschein für Handel und Dienstleistung?

Wenn der Handel überwiegt,dann sollte ein Gewerbeschein reichen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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