Hallo,
muß man den Verlustvortrag als Einnahmen/Ausgaben Rechner sofort im nächsten Jahr geltend machen oder kann mann den Verlustvortrag in das übernächste Jahr mitnehmen.
MfG, Christian Keusch.
Sofort und in voller Höhe. Nur wenn der aktuelle Gewinn niedriger ist als der Verlust des Vorjahres, kann der Rest ins nächste Jahr übertragen werden.
LG Johanna
Danke für die rasche Antwort!