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Verfasst von: Christian K am 06.03.2015 07:30
 


THEMA:  Verlustvortrag

Hallo,

muß man den Verlustvortrag als Einnahmen/Ausgaben Rechner sofort im nächsten Jahr geltend machen oder kann mann den Verlustvortrag in das übernächste Jahr mitnehmen.

MfG, Christian Keusch.

Verfasst von: Johanna am 06.03.2015 08:24
 


THEMA:  Verlustvortrag

Sofort und in voller Höhe. Nur wenn der aktuelle Gewinn niedriger ist als der Verlust des Vorjahres, kann der Rest ins nächste Jahr übertragen werden.

LG Johanna 

Verfasst von: Christian am 06.03.2015 08:53
 


THEMA:  Verlustvortrag

Danke für die rasche Antwort!

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