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Verfasst von: Frau Svenja am 04.03.2015 10:38
 


THEMA:  kleine vermietung

Habe von einem Bekannten die Information, dass er bei Vermieten einer einzigen Wohnung keine Steuererklärung abgeben würde, da die Finanz bei Einzelwohnungen meist von Liebhaberei ausgeht und diese gar nicht überprüft bzw. überprüfen will. Stimmt das in der Regel? In meinem Fall würde nämlich ein kleiner Gewinn über bleiben, der über der "Freigrenze € 730,--" liegt.

Was wäre bei einer "kleinen Vermietung" eine Strafe die sich ergeben könnte  (5 % Zuschlag vom vorhandenen Gewinn oder könnte das deutlich mehr sein). Für Antworten wäre ich dankbar.

Verfasst von: Johanna am 06.03.2015 02:29
 


THEMA:  kleine vermietung

Nutzen Sie die Beratung durch einen Stb. Sie erhalten Ihrer Situation angepasste steuerschonende Tipps. Allein die Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten der Wohnung und deren korrekte Aufteilung (auf wieviel Jahre?) könnte Ihre Vermietung in ein rechnerisches Minus bringen, dass das FA veranlasst, Liebhaberei festzustellen.

LG Johanna

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