Habe von einem Bekannten die Information, dass er bei Vermieten einer einzigen Wohnung keine Steuererklärung abgeben würde, da die Finanz bei Einzelwohnungen meist von Liebhaberei ausgeht und diese gar nicht überprüft bzw. überprüfen will. Stimmt das in der Regel? In meinem Fall würde nämlich ein kleiner Gewinn über bleiben, der über der "Freigrenze € 730,--" liegt.
Was wäre bei einer "kleinen Vermietung" eine Strafe die sich ergeben könnte (5 % Zuschlag vom vorhandenen Gewinn oder könnte das deutlich mehr sein). Für Antworten wäre ich dankbar. |